Die Bundesnetzagentur ist bei der Regulierung der Telekommunikationsmärkte über eine Vielzahl von Verfahrensstrukturen mit den Regulierungsbehörden der übrigen Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Kommission verbunden. Kernstück dieses Regulierungsverbundes ist das Konsolidierungsverfahren nach Art. 7 der Rahmenrichtlinie. In der Arbeit werden die vorhanden Verbundstrukturen einer kritischen Bewertung unterzogen. Auf der Basis der zahlreich zu identifizierenden Optimierungsmöglichkeiten werden sodann auch die aktuellen Vorschläge von Kommission und Europäischem Rat zur Überarbeitung des europäischen Rechtsrahmens kritisch hinterfragt.