Die Reaktionsweise auf Fehlverhalten (Vergehen, Verbrechen) sollte Wiedergutmachung, nicht Strafe sein. Als Ausgleichsform zwischen Täter, Opfer und Gemeinschaft ermöglicht sie eine aktive Leistung des Verantwortung übernehmenden Missetäters zur Behebung des angerichteten Schadens. Ziel des Vorgehens ist die Integration des Täters in die Gemeinschaft, nicht seine Ausgrenzung. Wiedergutmachung erweist sich mit ihrer Beachtung von Verfahrensweisen, Kommunikation und Konsens als angemessenes Modell einer "Hegung von Konflikten". Entsprechende Überlegungen sowie Praktiken (Täter-Opfer-Ausgleich, family group conferences) finden sich unter dem Begriff restorative justice.