Marco Heß

Die Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für Informationen im Internet nach der Novellierung des Teledienstegesetzes

Reihe: Recht der Informationsgesellschaft
Die Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für Informationen im Internet nach der Novellierung des Teledienstegesetzes
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  • 978-3-8258-8458-9
  • 1
  • 2005
  • 336
  • broschiert
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Wer ist für Informationen im Internet verantwortlich? Am 17. Juli 2000 trat die Richtlinie... mehr
Klappentext
Wer ist für Informationen im Internet verantwortlich? Am 17. Juli 2000 trat die Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (so genannte E- Commerce-Richtlinie, nachfolgend ECRL) in Kraft. Sie normiert in ihrem Abschnitt 4 (Art. 12 bis 15) eine so bezeichnete "Verantwortlichkeit der Vermittler". Das Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) setzte die ECRL um. Es trat am 21. Dezember 2001 in Kraft. Art. l EGG änderte das Gesetz über die Nutzung von Telediensten (Teledienstegesetz) und regelte insbesondere die Verantwortlichkeit des Diensteanbieters für Informationen in den §§ 8 bis 11 des Teledienstegesetzes (TDG) neu.
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