Beschreibung
Gegenstand der Rechtswissenschaft ist der Begriff des Rechts. Er bezieht
sich auf Lebenswirklichkeit und zwar auf die Wirklichkeit des
geistig-kulturellen Lebens.
Wo Menschen in Gemeinschaft leben, bildet sich notwendigerweise ein Gefüge
von Über- und Unterordnung heraus, durch das ermöglicht wird, daß der
Einzelne und die Gemeinschaft zur freien Willensbildung und zu freiem
Handeln kommen können.
Wir nennen ein solches Gefüge von Über- und Unterordnung ein Machtgebilde.
Das bedeutendste ist der Staat und das von ihm verwaltete Recht.