Beschreibung
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist eine von den Ländern
errichtete zentrale Aufsichtsstelle, die den Schutz der Jugend und der
Menschenwürde in den Angeboten des privaten Rundfunks und der Telemedien
sicherzustellen hat. Die KJM dringt dabei in den sensiblen Bereich der
Grundrechte ein, etwa in den der Meinungs-, Rundfunk- und
Informationsfreiheit. Die Darstellung untersucht, ob die KJM verfassungsgemäß
errichtet worden ist und ob sie der ihr gestellten Aufgabe, die Medien zu
beaufsichtigen und zu regulieren, in verfassungsgemäßer Weise nachkommt.