Beschreibung
Der NS-Justiz kam zwar nur eine untergeordnete Rolle im
Räderwerk des NS-Terrors zu, aber die mindestens 32.000
Todesurteile, die auf ihr Konto gingen, verlangten nach Sühne. In den
Jahren 1945-1955 führte das Volksgericht Wien Strafverfahren
gegen mindestens 52 Richter und Staatsanwälte durch, die weitaus
meisten allerdings nicht wegen deren beruflicher Tätigkeit im Dienst
des 3. Reichs, sondern wegen Hochverrats im Sinn des NS-
Verbotsgesetzes begangen durch Mitgliedschaft in der NSDAP oder
ihren Wehrverbänden 1933-1938. Nur gegen 3 von insgesamt 9
verurteilten Justizjuristen wurden die Urteile nicht wieder aufgehoben.
Der große Teil der beschuldigten Richter und Staatsanwälte dagegen
wurde rehabilitiert und in die österreichische Justiz übernommen.