Beschreibung
Der Drei-Stufen-Test in § 11f RStV ist seit seiner
Einführung mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im
Jahr 2009 Gegenstand rechtswissenschaftlicher Diskussionen.
Wegen des Angebots der “Tagesschau-App” hat das
Drei-Stufen-Testverfahren mittlerweile auch Zivilgerichte
beschäftigt. Bislang sind die Rechtsschutzmöglichkeiten
Drittbetroffener (insbesondere der privaten Anbieter von
Telemedien) gegen Telemedienangebote öffentlich-rechtlicher
Rundfunkanstalten noch nicht geklärt. Diese Arbeit will
versuchen, Möglichkeiten und Grenzen des
verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes Drittbetroffener im
Zusammenhang mit dem Drei-Stufen-Test aufzuzeigen, wobei
vergleichend auch auf zivilgerichtliche
Rechtsschutzmöglichkeiten Drittbetroffener eingegangen wird.