Beschreibung
Nahezu 200 Jahre war die Entfernung von Beamtinnen und Beamten aus dem Dienst an eine richterliche Entscheidung gebunden – bis Baden-Württemberg 2008 und der Bund 2024 sowie im Nachgang einzelne andere Bundesländer diesen Richtervorbehalt abschafften und durch ein administratives Verfahren ersetzten. Die Arbeit untersucht rechtshistorisch und verfassungsrechtlich die Qualität des Richtervorbehalts im Disziplinarrecht. Entgegen der Rechtsprechung zeigt sich: nicht der Richtervorbehalt, wohl aber der Entzug der vollen Disziplinargewalt der Dienstvorgesetzten ist verfassungsrechtlich geschützt.
Julian Neumann aus Zeiskam, Jg. 1990, Studium in Lübeck, Hamburg und Münster, Promotion im Fachgebiet III. 4 der Deutschen Hochschule der Polizei.


