Beschreibung
Im 19. Jh. regelte sich die Rechtsnachfolge von
Todes wegen in Personengesellschaften im deutschen
Rechtsraum über ein Regel-Ausnahme-Verhältnis des römischen
Grundsatzes der vollständigen Gesellschaftsauflösung nach
dem Tod eines Gesellschafters und der im Mittelalter
gewohnheitsrechtlich etablierten Fortsetzungsabrede. Die
Autorin verlagert den Blick auf die Rechtslage im russischen
Zarenreich. Dazu untersucht und vergleicht sie die Regelung
der Rechtsnachfolge von Todes wegen in
Personengesellschaften sowie das daraus resultierende
Spannungsverhältnis von Erb- und Gesellschaftsrecht im
deutschen und russischen Recht des 19. Jh.