Beschreibung
Wenn Dezentralisierung, wie sie Papst Franziskus fordert, in der Kirche ernst genommen wird, dann muss sie mehr bedeuten als lediglich die Tatsache, dass das
Partikularrecht der Diözesen und Bischofskonferenzen das Universalrecht ergänzt und konkretisiert. Darf es ihm auch widersprechen? Der Kodex des kanonischen Rechts scheint dies auszuschließen. Und doch gibt es Beispiele für entgegenstehendes Partikularrecht wie etwa Pfarreistrukturen, Hochschulrecht, Laiendienste und
Beschlussgremien für die Vermögensverwaltung. Diese werden von den Autoren des vorliegenden Bandes analysiert.
Prof. Dr. Dr. Burkhard Josef Berkmann, geb. 1976, Lehrstuhl für Kirchenrecht am Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik, LMU München.