Beschreibung
Die Arbeit widmet sich der Freiheitsstrafe als
eingriffsintensivster Strafe des Sanktionensystems in ihrer
kürzest möglichen Form. Untersucht werden die Anwendung und
Wirksamkeit kurzer Freiheitsstrafen gemäß § 47 StGB im
Hinblick auf die Strafzwecke und ihre gesetzeshistorische
Intention. Vor dem Hintergrund einer evidenzbasierten
Kriminalprävention bildet dabei die Analyse älterer und
aktueller empirisch-kriminologischer Befunde zur spezial-
und generalpräventiven Effektivität kurzer Freiheitsstrafen
den Schwerpunkt der Arbeit.
Eva Beuermann war wissenschaftliche
Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht
und Kriminologie an der Gottfried Wilhelm Leibniz
Universität in Hannover.