Beschreibung
Am 24. März 2020 verlängerte die Europäische Kommission die
Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien
um weitere vier Jahre bis April 2024. Damit dürfte die
Diskussion über die Effizienz und Kohärenz der Verordnung
allerdings nur vorläufig in den Hintergrund getreten sein
und spätestens mit Beginn der nächsten Evaluationsphase mit
alter Stärke neu entflammen. Der Verfasser unternimmt eine
grundlegende Untersuchung der als “Seekartellrecht”
bezeichneten Materie. Die Ergebnisse dieser dogmatischen
Untersuchung sind Grundlage zur Formulierung
rechtspolitischer Zielsetzungen.
Maximilian Bahnsen studierte an der
Universität Hamburg. Anschließend arbeitete er als
wissenschaftlicher Mitarbeiter am dortigen Seerechtsinstitut
und Referendar.