Beschreibung
Das Eherecht der römisch-katholischen Kirche beinhaltet
eine Regelung, die es beischlafsunfähigen Menschen
verunmöglicht, eine kirchliche Ehe einzugehen. Es tangiert
ein Menschenrecht, das dadurch nicht ausgeübt werden kann.
Die kirchliche Rechtsordnung wird mit den im staatlichen
Recht der Schweiz geltenden Normen konfrontiert, die das
Menschenrecht auf Ehe und das Verbot der Diskriminierung
aufgrund einer Behinderung enthalten (BV, BehiG, BRK).
Kirchenrechtliche und religionsverfassungsrechtliche
Lösungsansätze, um die Diskriminierung zu beheben, werden
diskutiert.
Sabine Baggenstos (Dr. theol.) studierte
Kirchenmusik C an der Hochschule Luzern – Musik und
Römisch-katholische Theologie an der Theologischen
Fakultät der Universität Luzern.