Beschreibung
Die bestehenden Konfliktlösungsinstrumente im SGB V sind auf
bipolare Rechtsbeziehungen ausgerichtet. Für das
Vertragsarztrecht ist das Schiedsamt (§ 89 SGB V) bedeutsam;
Konflikte im Krankenhausbereich lösen die in § 114 SGB V und
§ 18a KHG genannten Schiedsstellen.
Die Grenzen zwischen den Sektoren lösen sich allerdings
zunehmend auf. Normen wie § 115b SGB V oder § 116b SGB V
erfordern den Abschluss dreiseitiger Verträge, und auch
Gremien wie der Bewertungsausschuss nach § 87 SGB V werden
immer öfter mit Fragen konfrontiert, die sowohl Ärzte als
auch Krankenhäuser betreffen.
Vor diesem Hintergrund bedarf es einer neuen
Konfliktlösungsstrategie. Vorgeschlagen wird die Etablierung
eines “sektorenübergreifenden Entscheidungsgremiums” im
SGB V, das eine spezifische, nicht durch die
Versorgungsgrenzen beschränkte Kompetenz entwickeln soll,
die in Zukunft von immer größerer Bedeutung werden dürfte.
Das Werk ist als Rechtsgutachten im Auftrag des
Bundesministeriums für Gesundheit entstanden.
Prof. Dr. Dagmar Felix ist Inhaberin des
Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der
Universität Hamburg.