Beschreibung
Medizinprodukte- und pharmazeutische Industrie kooperieren
seit Jahrzehnten mit in öffentlich-rechtlichen Kliniken
angestellten Medizinern. Diese Kooperationen sind teilweise
gesetzlich vorgesehen. Im Rahmen der Kooperationen leistet
die Medizinindustrie erhebliche Zuwendungen an die
Klinikärzte.
Die Zuwendungen werfen die Frage auf, ob sie der Förderung
der Medizinforschung oder der Förderung der
Geschäftsbeziehungen der Wirtschaftsunternehmen dienen. Die
Arbeit setzt sich mit dieser Frage auseinander und
untersucht darüber hinaus, ob die Klinikärzte für ihre
Forschung auf die industriellen Mittel angewiesen sind und
welchen Einfluss die Forschungsmittel auf den Inhalt der
Forschung haben. Außerdem wird beleuchtet, ob § 331 StGB
bezüglich dieser Forschungsmittel eine eindeutige
Grenzziehung zwischen erwünschter Forschungsförderung und
strafbarem Verhalten zulässt. Die Untersuchungen werden
nicht auf die in Universitätskliniken betriebene Forschung
begrenzt.