Beschreibung
Existiert für eine dingliche Sicherheit im Ausland kein äquivalenter
Sachenrechtstypus, droht ihr dort der Wirkungsverlust. Dies erschwert die
Finanzierung transnational eingesetzter Mobilien wie Luftfahrzeuge und
Eisenbahnrollmaterial signifikant. Hier setzt das 2006 in Kraft getretene
Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher
Ausrüstung an. Ziel ist die Schaffung eines global durchsetzbaren
Sicherungsrechtes, das durch zentrale Registrierung Vorrangwirkung im
Sicherungs- und Insolvenzfall entfaltet. Seinen Auswirkungen auf das
nationale Mobiliarsicherungsrecht sowie das Internationale Sachenrecht
insgesamt spürt diese Arbeit nach.