Beschreibung
Im 16. Jahrhundert gab es in Augsburg – ähnlich wie in anderen Städten des
Reichs – Bestrebungen, das Stadtrecht vom Jahre 1276 zu reformieren.
Die bis heute in Augsburg bewahrten Entwürfe und Denkschriften städtischer
Juristen bezeugen die frühneuzeitlichen Versuche, das mittelalterliche
Rechtsbuch mit seinen Nachträgen, weiteren Satzungen der Reichsstadt,
Beobachtungen aus anderen Ortsrechten und Regeln des gemeinen Rechts zu
einem schlüssigen neuen Statutarrecht zu verschmelzen.
Ein endgültiger Beschluß zu einer Erneuerung des Stadtrechts gelang dem
Augsburger Stadtrat bis zum Ende des Alten Reichs nicht. Doch belegen
bereits die Konzepte den jeweils erreichten Entwicklungsstand des
Stadtrechts. Die vorliegende Edition macht zwei von ihnen zugänglich.