Die badische Verfassung von 1818 und ihre Bedeutung für den modernen Verfassungsstaat im Rückblick auf 200 Jahre badische Verfassungsgeschichte

ab 9,90 

Wolf-Dieter Barz (Hg.)

Betrachtungen von Bundesverfassungsrichter a.D. Dr. Dieter Hömig anlässlich der Verabschiedung im Bundesverfassungsgericht am 2. Juni 2006. Zwei Quellen herausgegeben von Wolf-Dieter Barz

ISBN 978-3-8258-9978-0
Band-Nr. 7
Jahr 2006
Seiten 80
Bindung broschiert
Reihe IUS VIVENS – Abteilung A: Quellentexte zur Rechtsgeschichte

Beschreibung

Bundesverfassungsrichter a. D. Dr. Dieter
Hömig, der “bekennende Schwabe”, nimmt sich
in seiner Abschiedsrede am 2. Juni 2006 im
Bundesverfassungsgericht badischen
Befindlichkeiten an. Mit einfühlsamer
Herzlichkeit und nicht ohne Humor verbindet er
dies mit einer Rückschau auf 200 Jahre badische
Verfassungsgeschichte. Dabei betont er die
fortwährende Bedeutung der badischen Ver-
fassung von 1818. Diese fand selbst im entfernten
Sachsen Anhänger und Nachahmer, die in einer
zeitgenössischen Quelle zu Worte kommen.