Beschreibung
Gibt es Zusammenhänge zwischen dem Grad der Marktmacht und den
kartellrechtlichen Verhaltensanforderungen, welche nach den §§ 22
und 26 II, III und IV ($=$37a alt) GWB an die ihren Tatbeständen unterliegenden
Unternehmen zu stellen sind?
Und läßt sich auch aus dem Verhältnis von UWG und GWB eine
unterschiedliche Verhaltenskontrolle im Hinblick auf die Marktstärke
herleiten?
Diese Fragen werden mit der vorliegenden Arbeit untersucht. Dabei ergibt
sich, daß Verhaltensanforderungen, welche an marktbeherrschende
Unternehmen gestellt werden, am schärfsten sind, relativ marktmächtige
Unternehmen dagegen freier gestellt sind, und Verhaltensanforderungen,
welche an alle Unternehmen gerichtet sind, am wenigsten in den
wettbewerblichen Freiheitsbereich der Unternehmen eingreifen.