Beschreibung
Der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Forschung und Entwicklung hat weitreichende Folgen für die Art und Weise des Erfindens und stellt damit zwei zentrale Bereiche des Patentrechts vor neue Herausforderungen: Die Patentierungsvoraussetzung der erfinderischen Tätigkeit und das Erfinderprinzip. Diese Arbeit geht aus rechtlicher und ökonomischer Perspektive der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen eine Erfindung, die unter Einsatz künstlicher Intelligenz zustande gekommen ist, einem Patentschutz zugänglich sein sollte und wer als (Mit-)Erfinder solcher Erfindungen in Betracht kommt.
David Marius Emmerich, LL.M., ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner der Kanzlei Busekist Winter & Partner in Düsseldorf.