Beschreibung
Wegen der Rechtskraft eines auf Freiheitsstrafe lautenden
Urteils kommt eine vorzeitige Beendigung der
Strafvollstreckung im Falle eines Fehlurteils allein über
das Recht der Wiederaufnahme in Betracht. Dagegen bedarf es
bei der Maßregelvollstreckung in den Fällen einer
Fehleinweisung keines Wiederaufnahmeverfahrens, um den
weiteren Vollzug zu beenden. Stattdessen wird auf die
vollstreckungsgerichtliche Erledigungserklärung
zurückgegriffen. Die Untersuchung soll zeigen, ob die
Vorgehensweise der Vollstreckungsgerichte mit der
Rechtskraft des die Maßregel anordnenden Urteils zu
vereinbaren ist.