Beschreibung
Seit Mitte der 80er Jahre vertritt der BFH eine “normspezifisch” weite Auslegung des Anschaffungskostenbegriffes in § 17 EStG, die es ermöglicht, den Verlust von kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen im Rahmen des § 17 EStG als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung zu berücksichtigen. Mit der Abschaffung des Eigenkapitalersatzrechts durch das “MoMiG” ist dieser Lösung die gesellschaftsrechtliche Grundlage entzogen worden. Zugleich hat sich mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 auch das steuerliche Umfeld geändert. Angesichts dieser Veränderungen stellt sich die Frage, ob die bisherige Rechtsprechung des BFH noch aufrechtzuerhalten ist. Die vorliegende Untersuchung unterzieht die Eigenkapitalrechtsprechung einer eingehenden Kritik und entwickelt auf dem Boden des “neuen” rechtlichen Umfelds eine eigenständige Lösung für die steuerliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen