Beschreibung
Zur Lösung der drängenden Finanzierungs- und Effizienzprobleme im
deutschen Gesundheitssystem implementiert der Gesetzgeber dem SGB V
bereits seit Jahren – und bis heute in zunehmendem Umfang –
wettbewerbliche Elemente. So halten seit dem Jahr 2000 einzelvertragliche
Versorgungsmodelle Einzug in die vertragsärztliche Versorgung.
Die Autorin geht am Beispiel der hausarztzentrierten Versorgung und der
integrierten Versorgung der Frage nach, ob das europäische und deutsche
Kartell- und Vergaberecht auf einzelvertragliche Versorgungsmodelle
Anwendung findet.