Beschreibung
Gibt es im neuen Jugendmedienschutzrecht Beurteilungsspielräume? Die
Neuregelungen durch Bund und Länder werfen diese Frage auf. Im
Jugendschutzgesetz des Bundes wurde die Beteiligung der
Selbstkontrolleinrichtungen gesetzlich verankert. Zudem wurden die
Vorschriften über die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
geändert. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder richtet eine
zentrale Aufsichtsstelle ein und sieht ein Modell der Co-Regulierung vor.
Die Arbeit weist nach, dass im neuen Jugendmedienschutzrecht keine
Beurteilungsspielräume existieren.