Beschreibung
Die Arbeit diskutiert das Prinzip der Selbstbestimmung des Patienten als
handlungsleitendes Kriterium bei Entscheidungen für oder gegen
medizinische Behandlungen. In die Selbstbestimmung des Patienten darf nur
in begründeten Ausnahmefällen eingegriffen werden. Unterschiedliche
Begründungsansätze von Medizinethik, Definitionsversuche von “Person”
und von “Sterbehilfe” werden analysiert. Diese neuere rechtliche,
medizinische und ethische Diskussion nach der Verabschiedung des
Betreuungsrechtsänderungsgesetzes und neuerlicher Gerichtsentscheidungen wird
ausführlich dargestellt. Eine Patientenverfügung in Kombination mit einer
Vorsorgevollmacht ist als Information über Behandlungswünsche am besten
geeignet und die Bedeutung wird zunehmend anerkannt. Bei Entscheidungen
über Behandlungsverzicht und -abbruch ist eine hohe ethische Kompetenz des
Bevollmächtigten und Betreuers zur Entscheidung nach den Wünschen und zum
Wohle des Patienten erforderlich. Es werden neue Modelle zur ethischen
Qualifizierung von Betreuern vorgestellt.
Arnd T. May, Dr. phil., M. A., ist Mitarbeiter beim
Zentrum für Medizinische Ethik in Bochum. Er studierte Philosophie,
Betriebswirtschaftslehre und Völkerrecht an der Georg-August-Universität
Göttingen und der Ruhr-Universität Bochum.