Beschreibung
Die vorliegende Arbeit widmet sich dem Kauf nach dem Augsburger Stadtrecht
von 1276. Neben der Darstellung der kaufrechtlichen Bestimmungen des
Stadtrechts wird ein Vergleich zum gemeinen römischen Recht angestellt.
Hierbei geht der Verfasser zum einen der Frage nach, ob ein Einfluss des
gemeinen römischen Rechts auf die Augsburger Vorschriften erkennbar ist.
Zum anderen zeichnet er ein Bild davon, wie kaufrechtliche Probleme, die
im Stadtrecht nicht oder nicht ausreichend geregelt waren, möglicherweise
unter Rückgriff auf das gemeine römische Recht gelöst wurden.