Beschreibung
Mit dem Abkommen über den Güterstand der
Wahlzugewinngemeinschaft haben Deutschland und Frankreich
erstmalig einheitliches materielles Güterrecht zwischen zwei
Mitgliedstaaten der EU geschaffen und zugleich durch die
Öffnung für andere Mitgliedstaaten über die Beitrittsklausel
des Art. 21 WZG einen Schritt in Richtung eines
europäischen Familienrechts geebnet.
Die Verfasserin analysiert die Regelungen des neuen
Güterstands insbesondere vor dem Hintergrund nationaler
deutscher und französischer Regelungen und untersucht, ob
die Wahlzugewinngemeinschaft die an sie gestellten
Erwartungen erfüllen kann.
Jana Pannemann fertigte ihre Arbeit während
ihrer Tätigkeit
am Centrum für Europäisches Privatrecht (Münster) und eines
Forschungsaufenthaltes an der Universität
Panth’eon-Assas, Paris.