Beschreibung
Sexualstraftaten lassen oft den Ruf nach schärferen
Sanktionen und “einfachen” Lösungen laut werden. Einige
Staaten bedienen sich deshalb der antihormonellen
triebdämpfenden Zwangsmedikation. In Deutschland wird die
Triebdämpfung bisher nur auf freiwilliger Basis
durchgeführt.
Die Bundesgerichte haben jüngst strenge Voraussetzungen für
die Zulässigkeit von Zwangsmedikationen aufgestellt. Die
Arbeit ordnet die medikamentöse Triebdämpfung unter
Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung sowie praktischer
Erfahrungen in das deutsche Recht ein und untersucht ihre
Zulässigkeit.