Beschreibung
Die Bundesnetzagentur ist bei der Regulierung der Telekommunikationsmärkte
über eine Vielzahl von Verfahrensstrukturen mit den Regulierungsbehörden
der übrigen Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Kommission verbunden.
Kernstück dieses Regulierungsverbundes ist das Konsolidierungsverfahren
nach Art. 7 der Rahmenrichtlinie. In der Arbeit werden die vorhanden
Verbundstrukturen einer kritischen Bewertung unterzogen. Auf der Basis der
zahlreich zu identifizierenden Optimierungsmöglichkeiten werden sodann
auch die aktuellen Vorschläge von Kommission und Europäischem Rat zur
Überarbeitung des europäischen Rechtsrahmens kritisch hinterfragt.