Beschreibung
Die Nutzung menschlicher Körpersubstanzen ist ein aktuelles, sowohl
rechtspolitisches als auch juristisches Problemfeld. Eine Nutzung ist
grundsätzlich nur mit Einwilligung des Betroffenen möglich. Damit stellt
sich jedoch die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine solche
Einwilligung überhaupt eingeholt werden darf. So besteht im
Datenschutzrecht ein Zweckbindungsgebot, welches eine Datennutzung bis hin
zu einem Kontaktverbot einschränken kann. Weiterhin berührt die Gewinnung
von Körpersubstanzen für eine kommerzielle Verwendung auch das
Wettbewerbsrecht, da hier die Betroffenen in einen wirtschaftlichen
Vorgang einbezogen werden. Darüber hinaus kann die Einholung der
Einwilligung von den Angehörigen des Betroffenen nach dessen Tod diese in
ihrem Persönlichkeitsrecht verletzen. Schließlich besteht bei der
Einholung die Gefahr eines Bruchs der ärztlichen Schweigepflicht.
Die vorliegende Abhandlung beschäftigt sich mit der
datenschutzrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, persönlichkeitsrechtlichen
und berufsrechtlichen Zulässigkeit der Einholung einer Einwilligung von
Patienten und deren Angehörigen.