Beschreibung
Die Darstellung vermittelt einen Überblick über die Tätigkeit des
“Jugoslawientribunals” und über die Natur der zugrundeliegenden Verstöße
gegen das humanitäre Völkerrecht. Die Einstellung der Anklagetätigkeit mit
Jahresende 2004 bedeutet eine Zäsur, erledigte doch die Rechtsprechung
nicht einmal die Hälfte der Anklagen. Bei Erörterung rechtlicher Aspekte
stellten sich auch Fragen nach anfechtbaren Verfolgungsmethoden und nicht
vorurteilslosen Einschätzungen.
Der Autor promovierte Rechts- und Staatswissenschaften in
Graz. Nach Praxis bei Gerichten war er dreißig Jahre als Polizeijurist
tätig. Seine überwiegende Verwendung im staatspolizeilichen Nachrichten-
und Abwehrdienst entsprach seinem auf Südosteuropa gerichteten politischen
und historischen Interesse.