Beschreibung
Seit Jahren stellt sich die Frage, wie “der Islam” in das
Staatskirchenrecht eingebettet werden kann, damit
muslimische Gemeinschaften in den Genuss der
staatskirchenrechtlichen Verbürgungen, allen voran der
Erteilung von Religionsunterricht, kommen. Innerhalb dieser
kontrovers geführten Diskussion vertritt die Verfasserin die
Auffassung, dass der Begriff der Religionsgemeinschaft
funktionsbestimmt zu definieren ist. Dabei wird untersucht,
ob eine solche Lesart sowohl mit dem Selbstverständnis der
islamischen Vereinigungen als auch mit der
staatskirchenrechtlichen Ordnung im Einklang steht.