Beschreibung
Zur Abwehr von Rechtsverletzungen im Rahmen des Vertriebs
von Waren existieren im Immaterialgüter- und
Lauterkeitsrecht eine Vielzahl verschiedener
Anspruchsgrundlagen. Neben den Ansprüchen auf Unterlassung,
Beseitigung und Schadenersatz wurde im Immaterialgüterrecht
unter anderem auch ein Anspruch auf Rückruf
rechtsverletzender Waren aus den Vertriebswegen normiert.
Die Grenzen der einzelnen Verletzungsfolgeansprüche sind
fließend und nicht gesetzlich gefasst. Sie bieten damit
Anlass zur Diskussion.
Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung der Frage, ob ein
durch einstweilige Verfügung tenoriertes Unterlassungsgebot,
das sich auf bestimmte Waren bezieht, den
Unterlassungsschuldner auch dazu verpflichtet, diese Waren
quasi wie der Rückrufanspruch von den eigenen Abnehmern
zurückzurufen, wenn diese in den Verkehr gebracht wurden,
bevor das Unterlassungsgebot wirksam geworden ist.