Beschreibung
Um den Schiffsarreststandort Deutschland zu stärken, bedarf
es seit der Seehandelsrechtsreform 2013 für den
Schiffsarrest keines Arrestgrundes mehr. Die Verfasserin
untersucht die Auswirkungen der Neuregelung auf das System
des allgemeinen Arrestrechts, das im Übrigen auf den
Schiffsarrest anwendbar bleibt. Um festzustellen, ob das
gesetzgeberische Ziel der Stärkung des
Schiffsarreststandortes erreicht wurde, vergleicht sie den
neuen deutschen Schiffsarrest darüber hinaus mit dem
Schiffsarrestrecht der Niederlande und Dänemarks als zwei
weitere für die Schifffahrt bedeutende Staaten.
Die Verfasserin studierte
Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück und ist
nun als Rechtsanwältin im maritimen Wirtschaftsrecht
tätig.