Beschreibung
Die Arbeit befasst sich bezüglich des gerichtlichen
Disziplinarverfahrens gegen Beamte mit der Zulässigkeit des
gerichtlichen Vergleichs. Der Bundes- und fast alle
Landesgesetzgeber schließen ihn unter Hinweis auf die
Wesensfremdheit im Disziplinarrecht ausdrücklich aus. Der
Verfasser untersucht insbesondere den verfassungsrechtlichen
Rahmen und zeigt auf, dass der gerichtliche Vergleich
vielmehr auch von Verfassungs wegen abzulehnen ist.
Behandelt wird zudem die Frage, inwieweit die Beendigung des
gerichtlichen Disziplinarverfahrens Aspekten der
Verfahrensökonomie zugänglich ist.
Der Autor wurde 1982 in Hannover geboren und
studierte dort ab 2003 Rechtswissenschaften. Seit 2011 ist
er im niedersächsischen Landesdienst tätig.