Beschreibung
Verfahrenseinstellungen aus Opportunitätsgründen spielen in
der strafrechtlichen Praxis, insbesondere im Bereich des
Jugendstrafrechts, eine wichtige Rolle. Obwohl dem Begriff
des öffentlichen Interesses (§ 153 StPO) eine zentrale
Bedeutung zukommt, ist dessen Inhalt noch nicht hinlänglich
geklärt. Mit dieser Arbeit wird der Versuch unternommen, den
Begriff “öffentliches Interesse” zu präzisieren, wobei ein
Schwerpunkt auf das Erfordernis einer jugendspezifischen
Auslegung im Rahmen des § 45 JGG gelegt wird.
Sebastian Untersteller ist im höheren
Justizdienst des Landes Baden-Württemberg tätig.