Beschreibung
Wer den Verlauf von Vergabe-Nachprüfungsverfahren
schildert, kommt
zwangsläufig auf das zu Gunsten des Bieters eintretende Zuschlagsverbot zu
sprechen. Genau so zwangsläufig kommt die Frage auf, ob ein mit seinem
Nachprüfungsantrag erfolgloser Bieter dem Auftraggeber den Schaden
ersetzen muss, der durch die Verzögerung entsteht.
Die verzögerte Vergabe und Ausführung von Leistungen kann für
Sektorenauftraggeber existentielle Bedeutung haben – umgekehrt sind Bieter
davon abhängig, Aufträge zu erhalten und auszuführen. Für diese
widerstreitenden Interessen wird eine ausgeglichene Lösung gesucht.