Beschreibung
Diese Dissertation schließt eine faktische Interpretationslücke in der
Literatur hinsichtlich der verwaltungsprozessualen
“Beschleunigungsregelung” der unaufschiebbaren Anordnungen und Maßnahmen
von Polizeivollzugsbeamten nach § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VwGO. Ein weiteres
Anliegen ist eine kritische Bestandsaufnahme der § 80 ff. VwGO mit Bezug
zur untersuchten Vorschrift. Der Nachweis einer suboptimalen Gesetzgebung,
Gesetzesvorschläge sowie Neu-Interpretationen zur inkonsistenten Literatur
und zu einzelnen Judikaten eröffnen eine neue Sicht des Regelwerks.