Beschreibung
Auf Unionsebene ergibt sich aus einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs 2018, dass die neuen Verfahren der
Genomeditierung rechtlich Gentechnik sind. Doch die
Auslegung der Definition des genetisch veränderten
Organismus fiel unerwartet weit aus, sodass nun die Frage im
Raum steht, ob auch weitere Züchtungsverfahren, die
teilweise erst kürzlich entstanden, teilweise aber auch
schon seit langem verwendet werden, Gentechnik sind. Auf
völkerrechtlicher Ebene ist noch völlig ungeklärt, welche
genomeditierten Organismen rechtlich als genetisch verändert
anzusehen sind, welche insbesondere von der Definition des
lebenden veränderten Organismus des Cartagena-Protokolls
umfasst sind.
Brigitte Voigt ist Rechtsreferendarin im
Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart.