Beschreibung
Seit jeher versuchen manche Schuldner angesichts ihrer
drohenden oder schon eingetretenen Insolvenz, ihr Vermögen
dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen. Die
Reaktionsmöglichkeiten des Rechts hierauf sind vielfältig:
Dem Schuldner und seinen Helfern drohen
Erstattungspflichten, Haftung, strafrechtliche Sanktionen
und der Ausschluss von Rechtswohltaten. Ausgehend vom
römischen Recht über das italienische Stadtrecht des
Mittelalters und die deutschen Partikularrechte in
Mittelalter und Neuzeit bis hin zu den heutigen Regelungen
legt die Autorin die Entwicklung dieser über die
Jahrhunderte sich stetig verfeinernden Bestimmungen dar. Ein
Schwerpunkt der Arbeit liegt dabei im Augsburger Recht.
Caren Hertfelder ist seit 2011 als
Rechtsanwältin und seit 2019 in der Rechtsabteilung eines
Automobilherstellers in Stuttgart tätig. Ihr
Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Gesellschaftsrecht.