Beschreibung
Totipotenz bezeichnet die Fähigkeit zur Ganzheitsbildung. Im
Recht wird das naturwissenschaftliche Merkmal herangezogen,
um den Embryo zu definieren.
Anlass zur Hinterfragung des Totipotenzkriteriums bieten
insbesondere zwei Szenarien: die Erzeugung einer
“transienten Totipotenz” und der Einbau von
“Entwicklungsbremsen”.
Aufbauend auf einer kritischen Analyse des
Totipotenzkriteriums entwickelt Lena H. Laimböck als
Alternative zu diesem Kriterium das Merkmal der
“qualifizierten Entwicklungsfähigkeit” und einen darauf
basierenden Reformvorschlag für die einfachrechtliche
Embryodefinition.
Dr. Lena H. Laimböck ist seit 2014
Rechtsreferendarin am OLG München.