Beschreibung
Obwohl ein Großteil der zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Zwölften
Rundfunkänderungsstaatsvertrages bestehenden Telemedienangebote von ARD
und ZDF nach Durchlaufen der ersten Drei-Stufen-Tests aus dem Internet
entfernt worden ist, ist die Kritik – vor allem der privaten
Wettbewerber – an dem Verfahren nicht verstummt. Ob und wie dieses den
beihilfe- und verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt, insbesondere, auf
welche Weise die Unabhängigkeit und Sachkunde der mit der Durchführung
beauftragten Gremien gewährleistet werden kann, ist Gegenstand dieser
Arbeit, die auch zu der Möglichkeit Stellung nimmt, die Prüfung einem
externen, sachverständig besetzten Gremium zu übertragen.