Beschreibung
Diversionstage stellen eine in Nordrhein-Westfalen praktizierte,
prozedural aufgewertete Form der staatsanwaltlichen Diversion im
Jugendstrafrecht nach § 45 JGG dar. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass
alle Verfahrensschritte an einem Tag und Ort stattfinden unter Anwesenheit
von Polizei, Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft sowie der
Delinquenten und ihrer Erziehungsberechtigten. Die Arbeit enthält die
Ergebnisse einer mehrteiligen Evaluation dieses Verfahrens. Sie befasst
sich mit der praktischen Ausgestaltung der Diversionstage, der Akzeptanz
des Verfahrens bei Betroffenen und beteiligten Praktikern, dem zeitlichen
Aufwand, der Verfahrensdauer sowie der Rückfälligkeit nach einer
Diversionstagsteilnahme im Vergleich zur herkömmlichen Diversion.