Beschreibung
Unlängst normierte der Gesetzgeber den Umgang mit Stammzellen aus dem
Knochenmark, der Peripherie und der Nabelschnur spezialgesetzlich. Wurden
die rechtlichen Grenzen der Blutstammzellspende zuvor aus Rechtssätzen
großer Allgemeinheit abgeleitet, stellt sich die Situation de lege lata
nunmehr als diffiziles Regelungsgefüge dar. Die medizinrechtliche Arbeit
steckt den rechtlichen Rahmen für die Gewinnung, Verarbeitung und
Übertragung hämatopoetischer Stammzellen ab, ohne dabei die
verfassungsrechtliche, supranationale und internationale Dimension dieser
Behandlungsmethode außer Acht zu lassen.