Beschreibung
Raumordnung, Regionalplanung und Steuerung der regionalen
Entwicklung sind in Österreich die wichtigsten Kompetenzen, die
die Verfassung den Bundesländern zuordnet. Sie sichern und
entwickeln die Grundlagen für Wirtschafts- und Arbeitsmarkt, für
Wohnen und Erholen, aber auch für ein soziales Netzwerk in den
Städten und Gemeinden und deren Zentren und tragen damit
wesentlich zur regionalen Identität bei.
Rechtliche Grundlage für die Ordnung, aber auch für Planung
und Umsetzung ist das Raumordnungsgesetz, das nach längeren
Diskussionen und unter maßgeblicher Beteiligung der
Sozialpartner
am 17. 12. 2008 neu beschlossen wurde und als
ROG 2009 am 1. 4. 2009 in Kraft trat.