Beschreibung
Im peri-urbanen Raum um Gaborone wird Stammesland zunehmend zum Gegenstand
von Verkaufstransaktionen, obwohl die vorherrschende Auslegung der
rechtlichen Vorgaben des staatlichen Regelwerks zur Landverwaltung den
Handel mit unbebautem Stammesland verbietet. Weder der Regierung noch den
Vertretern der staatlichen Institutionen zur Landverwaltung gelingt es,
derartige Transaktionen zu unterbinden. Gleichzeitig schränken lokale
Konzeptionen über die Verursachung von Unheil und Leid die Veräußerbarkeit
und andere Nutzungsmöglichkeiten bestimmter Formen von Stammesland
maßgeblich ein.