Beschreibung
Die Insolvenzordnung ist das bislang letzte Glied einer langen Entwicklung
des Insolvenzrechts, deren Wurzeln noch in das römische Recht
zurückgreifen.
Im aktuellen Recht eröffnet der Insolvenzplan eine Abweichung vom
Regelinsolvenzverfahren auf der Grundlage der Gläubigerautonomie. Allein
aus dem Wortlaut der Insolvenzordnung ergeben sich keine eindeutigen
Hinweise auf dessen Rechtsnatur.
Hier werden exemplarisch einige der wichtigsten Vorläufer der
Insolvenzordnung vorgestellt, aus denen Rückschlüsse bezüglich der
Überlegungen gewonnen werden, die Grundlage des aktuellen Rechts geworden
sind.