Beschreibung
Die deutsche Gesetzgebung erklärt jede totipotente menschliche Zelle für
schützenswert. Damit hat sich ein beschreibender entwicklungsbiologischer
Terminus zu einem normativ gebrauchten Begriff gewandelt. Kann aber die
Fähigkeit zur Bildung des Organismusganzen wirklich ein geeignetes
Kriterium für Schutzwürdigkeit sein, wenn damit auch Entitäten
eingeschlossen sind, von denen man kaum wollen kann, dass sie sich zu
erwachsenen Menschen entwickeln? Soll man menschliche Klone oder unter
Verwendung tierischer Eizellen erzeugte Klon-Hybride schützen? Angesichts
der widersprüchlichen Rechtswirklichkeit muss der Totipotenzbegriff einer
kritischen Analyse unterzogen werden.
Dr. med. Dr. phil. Johannes Huber (geb. 1980) arbeitet an der Urologischen
Universitätsklinik Heidelberg. Sein wissenschaftliches Interesse gilt
neben bioethischen Fragestellungen und klinischer Forschung vor allem der
patientenorientierten Medizin.