Beschreibung
Das Konkursverfahren dient der einheitlichen Vollstreckung in das Vermögen
eines Schuldners. Der Schuldner verliert dabei die Rechtsmacht, über seine
Vermögenswerte frei verfügen zu können. Dieser Rechtsmachtverlust des
Schuldners ist jedoch zunächst nur der erste Schritt. Das eigentliche Ziel
des Verfahrens ist es, die schuldnerischen Vermögenswerte in Geld
umzusetzen, um den dadurch erzielten Erlös an die verfahrensbeteiligten
Gläubiger zu verteilen. Auch wenn dieses Ziel in den verschiedenartigen
Konkursrechten auf unterschiedlichen Wegen realisiert wird, steht am
Verfahrensabschluss eines jeden Konkursverfahrens die “Versilberung des
Vermögens”, um eine gleichmäßige Befriedigung der am Verfahren beteiligten
Konkursgläubiger zu erreichen. Der Autor stellt in seiner Untersuchung auf
den Zeitraum des Geltungsbereiches der Preußischen Konkursordnung von 1855
bis zur Insolvenzordnung von 1999 ab. Er beschreibt die Verwaltung und
Verwertung von Gegenständen, die bei Verfahrenseröffnung sich
weitestgehend im Vermögen des Schuldners befinden. Er erörtert dabei die
einzelnen Instrumentarien, die im Verfahren zur Erlöserzielung der
Vermögenswertes angewandt werden. In diesem Zusammenhang durchleuchtet er
auch die Besonderheiten, mit denen sich der heutige Insolvenzverwalter
nach der Insolvenzordnung von 1999 bei der Verwaltung und Verwertung von
Aus- und Absonderungsgegenständen zu befassen hat, insbesondere wie er
seine persönliche Haftung und die der Masse reduzieren bzw. ausschließen
kann.