Beschreibung
Das Reichsmilitärgericht wird, soweit heute überhaupt noch bekannt,
oft mit dem Reichskriegsgericht aus der Zeit des Dritten Reiches
verwechselt. Doch läßt es sich mit dem Reichskriegsgericht nicht
vergleichen. Es war vielmehr, wie der Autor darlegt, eine Gerichtsinstanz,
mit der der Gesetzgeber in wilhelminischer Zeit nach Organisation und
Zuständigkeiten deutlich liberale Züge in die Militärgerichtsbarkeit
hineintrug. Das Reichsmilitärgericht erweist sich damit als Teil deutscher
Rechtskultur, der im Strafverfahren bis in die Gegenwart nachwirkt.